PC-Service-Biberach Schmid

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma PC-Service-Biberach Schmid

1. Vertragsgegenstand

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen der Firma PC-Service-Biberach Schmid und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und/oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart.

2. Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Firma PC-Service-Biberach Schmid und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass die Firma PC-Service-Biberach Schmid schriftlich oder mündlich, fernschriftlich oder fernmündlich, den Vertragsabschluss bestätigt.

3. Leistungen und Preise
Die Firma PC-Service-Biberach Schmid kann sich zur Erfüllung der Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von PC-Service-Biberach Schmid erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB. Die Firma PC-Service-Biberach Schmid behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält. In diesem Fall ist die Firma PC-Service-Biberach Schmid berechtigt, den daraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu berechnen.

3.1. Installationsleistungen

Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte auf Grund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen, Defekte, Viren etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, Installation von Service Packs etc.), so werden diese Leistungen (z.B. mehrfache Anfahrt) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch die Firma PC-Service-Biberach Schmid.

3.2. Reparatur- und Wartungsleistungen

Für die Leistungen von die Firma PC-Service-Biberach Schmid sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen – unabhängig vom Ergebnis – zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von der Firma PC-Service-Biberach Schmid nicht zu vertreten ist. Der Firma PC-Service-Biberach Schmid kann insoweit nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen, wenn – der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt – ein notwendiges Ersatzteil nicht mehr zu beschaffen ist – der Kunde zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat – der Auftrag storniert wurde und die Firma PC-Service-Biberach Schmid bereits auf dem Weg zum Kunden war oder der Auftrag während der Ausführung storniert wird. Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten der Firma PC-Service-Biberach Schmid zurückführen lassen, so ist der Auftraggeber berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instandzusetzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet die Firma PC-Service-Biberach Schmid, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von der Firma PC-Service-Biberach Schmid beruhen. Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßig Datensicherung zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten; für Datenverluste oder/und -änderungen übernimmt die Firma PC-Service-Biberach Schmid keine Haftung.

3.3. Beratungsleistungen, Schulung, Einweisung

Telefonische Beratung ist Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Die Firma PC-Service-Biberach Schmid hat den Kunden zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Kunden bei der Firma PC-Service-Biberach Schmid zustande.

3.4. Lieferung von Waren

Die Firma PC-Service-Biberach Schmid bietet den Versand, eine Direktlieferung oder eine Selbstabholung im Laden an. Beim Versand der Ware wird eine Verpackungs- und Versandkostenpauschale von 9,90€ erhoben. Bei Direktlieferung der Ware an den Kunden hat die Firma PC-Service-Biberach Schmid ihre Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Kunden über. Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder Software, sowie mietweise überlassene Waren, verbleiben bei dem Kunden auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Kunden zu versichern. Beschädigungen und Verlust werden dem Kunden berechnet.

3.5. Preise

Die Firma PC-Service-Biberach Schmid hat sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, E-Mail) 14 Tage gebunden zu halten mit Ausnahmen von Aktionsangeboten die zeitlich oder in der Menge beschränkt zu beschaffen sind. Bei einer nach Angebotsabgabe auftretenden Lieferschwierigkeiten oder Abkündigung des Produkts besteht kein Anspruch auf Beschaffung. Für die Standard -Serviceleistungen ist die gültige Preisliste im Laden oder unter www.pc-biberach.de/agb zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Auftraggeber maßgebend.

4. Zahlungspflichten

Zahlungspflichten der Firma PC-Service-Biberach Schmid sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort fällig (ohne Abzug). Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Auftraggeber kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.

5. Informationspflichten

Der Auftraggeber ist bei der Bestellung von Leistungen/Waren verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine, für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten der Firma PC-Service-Biberach Schmid mitzuteilen. Unterlässt der Kunde diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann die Firma PC-Service-Biberach Schmid vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, die durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt muss schriftlich oder per Telefon erfolgen.

6. Gewährleistung und Garantie

6.1. Es gelten die gesetzlichen Vorschriften.

6.2. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist abweichend von der gesetzlichen Regelung ein Jahr ab Lieferung der Ware. Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einer Woche (7 Tage) und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Der Kunde ist verpflichtet, der Firma PC-Service-Biberach Schmid die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten.

6.3.  Für gelieferte Hardware und Software gilt ausschließlich die Herstellergarantie. Weiterführende Garantien schließt die Firma PC-Service-Biberach Schmid aus. Im Garantiefall wird der Kunde auf Wunsch und unter Aufwandsentschädigung an den Hersteller vermittelt. Abwicklung von Garantiefällen kann nur gegen Aufwandsentschädigung oder im Rahmen eines Supportvertrages vorgenommen werden. Ersatzhardware kann nur gegen Vorkasse zur Verfügung gestellt werden.

6.4. Die Gewährleistung auf Dienstleistungen beträgt 30 Tage, d.h. der Kunde hat 30 Tage nach Erbringung der Dienstleistung Zeit, Fehler anzuzeigen und Nachbesserungen zu fordern. Mängelanzeigen müssen schriftlich und mit größtmöglichem Detailgrad erfolgen.

6.5. Fehler, die durch Inkompatibilitäten verschiedener Software auftreten, liegen nicht im Gewährleistungsbereich der Firma PC-Service-Biberach Schmid.

6.6. Die Firma PC-Service-Biberach Schmid übernimmt keine Gewähr, dass sämtliche Softwarefehler behoben werden können. Die Firma PC-Service-Biberach Schmid leistet Gewähr für zugesicherte Eigenschaften und ist im Fall erheblicher Abweichungen von der Leistungsbeschreibung zur Nachbesserung berechtigt und verpflichtet, soweit dies nicht mit unangemessenem Aufwand verbunden ist.

6.7. Wir bitten um Verständnis, dass bestimmte Schäden von der Gewährleistung ausgeschlossen sind.

Dazu gehören:

1) Sämtliche Transportschäden (diese müssen unverzüglich gegenüber dem Transporteur bzw. Lieferanten schriftlich geltend gemacht werden).
2) Mechanische Schäden, die nicht auf einen Transportschaden zurückzuführen sind.
3) Beschädigungen oder Zerstörungen aufgrund höherer Gewalt, durch Umwelteinflüsse,?Fremdeingriff oder äußere Fremdeinwirkung (z.B: Überspannung, Feuchtigkeit, Staub u.ä.)
4) Defekte aufgrund unsachgemäßer Lagerung, Handhabung oder Betrieb.
5) Schäden durch defekte Peripheriegeräte, Falschinstallation, Viren oder andere Verschulden des Anwenders oder seiner Angestellten.

6.8. Für Folgeschäden und Kosten, die durch ein defektes Gerät oder eine installierte Software entstehen, wird keine Haftung übernommen. Das Recht auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung, mittelbarer Schäden oder Nutzungsausfall bleibt ausgeschlossen. Bitte haben Sie Verständnis für diese Regelungen. Gäbe es diese nicht, wäre Missbrauch möglich und die Preise für Serviceleistungen wären dementsprechend höher.

6.9. Gewährleistungsrechte bezüglich fehlerhafter Software wirken sich grundsätzlich nicht auf bereits erbrachte sonstige Dienstleistungen aus. Bereits erbrachte Leistungen sind ohne Aufschub zu vergüten.

7. Haftung

7.1. Die Firma PC-Service-Biberach Schmid haftet für andere Schäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von der Firma PC-Service-Biberach Schmid, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen von der Firma PC-Service-Biberach Schmid zurückzuführen sind.

7.2. Die Firma PC-Service-Biberach Schmid haftet nicht für Datenverluste. Der Kunde muss entsprechende Datensicherungen rechtzeitig selbst vornehmen oder vornehmen lassen.

7.3. Auftretende Mängel müssen der Firma PC-Service-Biberach Schmid mit dem größtmöglichen Detailgrad mitgeteilt werden. Dabei befolgt der Kunde die Hinweise der Firma PC-Service-Biberach Schmid zur Fehleranalyse. Der Kunde ermöglicht auf seine Kosten eine Fernverbindung zur Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, wenn die technischen Möglichkeiten bestehen.

7.4. Die Gewährleistung entfällt dann, wenn der Käufer die Software in wesentlichen Funktionen selbst oder durch Dritte verändert.

7.5. Für Software- und Programmfehler sowie fehlerhafte Updates und inkompatible Treiber durch Microsoft und anderer Softwarehersteller übernimmt die Firma PC-Service-Biberach Schmid keinerlei Gewähr oder/und Haftung.

7.6. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen, insbesondere für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilitäten oder Sicherheitsmängel der in der kundenseitigen PC- und Netzwerkinfrastruktur vorhandenen Komponenten verursacht werden. Diese Haftungsbegrenzung findet auch auf Vertragserfüllung durch Subauftragnehmer der Firma PC-Service-Biberach Schmid, Lieferanten und Programmentwickler Anwendung.

7.7. Die Haftung der Firma PC-Service-Biberach Schmid für leichte Fahrlässigkeit, der Ersatz von Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht erzielten Ersparnissen, entgangenen Gewinn, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen die Firma sind ausgeschlossen.

7.8. Die Firma PC-Service-Biberach Schmid ist nicht verpflichtet, Daten des Auftraggebers oder Dritter, die ihm diese zur Bearbeitung, zur Aufbewahrung oder zum Transport übergibt, auf deren Inhalt oder logischen Gehalt zu überprüfen. Erleidet der Auftragnehmer dadurch einen Schaden oder Mehraufwand, dass die ihm vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten rechtswidrige Inhalte aufweisen oder nicht in einem Zustand sind, der sie für die Erbringung der beauftragten Dienstleistung tauglich macht, so haftet der Auftraggeber.

8. Eigentumsvorbehalt

Die Firma PC-Service-Biberach Schmid behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist die Firma PC-Service-Biberach Schmid berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von der Firma PC-Service-Biberach Schmid beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich der Firma PC-Service-Biberach Schmid davon zu unterrichten und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von der Firma PC-Service-Biberach Schmid zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte der Firma PC-Service-Biberach Schmid hinzuweisen.

9. Schutzrechte

Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber der Firma PC-Service-Biberach Schmid dafür, dass er die von der Firma PC-Service-Biberach Schmid geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten der Firma PC-Service-Biberach Schmid im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. Die Firma PC-Service-Biberach Schmid weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 26 I, 43 III BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. Die Firma PC-Service-Biberach Schmid verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners an Dritte weitergeben wird, sofern wir hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollten.

10. Geheimhaltung

Der Kunde verpflichtet sich gegenüber der Firma PC-Service-Biberach Schmid zur Wahrung sämtlicher Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse, sofern ihm diese im Zuge der Durchführung eines Auftrages bekannt werden.

11. Datenschutz / Datenspeicherung

Die Firma PC-Service-Biberach Schmid ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindung oder im Zusammenhang mit dieser, erhaltenen Daten über den Käufer im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.

12. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Biberach an der Riß

13. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem gewollten Zweck in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Das gleiche gilt für Vertragslücken.

14. Schlussbestimmungen

Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Firma PC-Service-Biberach Schmid und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart.